Richtlinien

Die Mitglieder haben sich zum Ziel gesetzt, Sportveranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes nach folgenden Kriterien zu unterstützen:

  1. Die Veranstaltungen müssen einen besonderen regionalen, überregionalen und/oder nationalen Imagefaktor für Duisburg darstellen.
  2. Sie müssen den Marketingzielen der Sponsoren entsprechen.
  3. Sie konzentrieren sich vordergründig auf solche Sportereignisse, bei denen der ausführende Verein / die Fachschaft auf organisatorische Hilfe bei Durchführung und Finanzierung angewiesen sind.

Antragsfristen

Die Vereine müssen ihre Anträge für die Veranstaltungen, die den o.g. Kriterien entsprechen zu folgenden Terminen an die Geschäftsstelle des SSB einreichen:

Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Veranstaltungen, die im 1.Halbjahr des Fürderjahres stattfinden,

Bis zum 31.03. des laufenden Jahres für Veranstaltungen des 2. Halbjahres des Förderjahres laufendes Jahres.

Der Antrag sollte formlos gestellt werden, einen entsprechenden Kosten- und Finanzierungsplan erhalten, sowie den Zuschußbedarf ausweisen.

Ausschüttungskriterien

Bei einer Unterstützung durch den SSB ergeben sich dann bei der Veranstaltung für die Vereine folgende werberische Bedingungen:

  1. Gemeinsame Anzeigenseite im jeweiligen Programmheft mit Abbildung der Logos der Sponsoren unter einem Text: „Wir engagieren uns gemeinsam für den Sport in Duisburg” auf der 2. Umschlagseite oder Seite 4 oder Seite 6.
  2. Außenwerbung am Veranstaltungsort in Form einer gemeinsamen Logopräsentation.
  3. Der Verein verpflichtet sich bei Ausschank und Catering ausschließlich Produkte der Sponsoren des Pools zu verwenden.
  4. Nennung des Sponsoren-Pools mit seinen Hauptsponsoren bei Presseveröffentlichungen und Lautsprecherdurchsagen.