Förderung von Freizeiten, Fahrten und Lagern. Zuschüsse können für 6 bis 27 Jahre alte Kinder und Jugendliche gezahlt werden, die in Duisburg wohnen und an einer Maßnahme von mindestens 2 höchstens aber 9-tägiger Dauer teilnehmen. Auf je sieben TeilnehmerInnen kann ein/e Begleiter*in außerhalb der Altersbegrenzung gefördert werden. Der Zuschuss darf 5,00 Euro je Teilnehmer*in und Verpflegungstag nicht überschreiten. Der Zuschuss kann vorwiegend Kindern aus Familien mit geringem Einkommen zu Gute kommen. Die Entscheidung obliegt dem Träger der Maßnahme.
Antragsformalitäten:
- Mindestdauer 2 Tage
- Abrechnung 6 Wochen nach Abschluss bei der Sportjugend
- Nachweis mit Originalbelegen
Zuschussquote:
- 5 Euro pro Tag und Teilnehmer + zusätzlich 1 Betreuer je 7 Teilnehmer/innen
- An- und Abreisetag zählen insgesamt als 1 Tag
Bemerkungen:
- Hier finden Sie den Antrag und die notwendigen Teilnehmerlisten (2. Seite hier)!
- Teilnehmer/innen (6-27 J.) müssen in Duisburg wohnen
- Trainingsfahrten und Turniere (auch im freundschaftlichen Sinne) sind nicht förderfähig!
Informationen:
Sportjugend Duisburg
Tel. 0203 3000 851
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