Die Duisburger Jugendsport Stiftung, die treuhänderisch beim Stadtsportbund Duisburg verwaltet wird und die seinerzeit von der Thyssen AG gespendete Summe von 225.000 DM beinhaltet, verfolgt den Zweck, jugendliche Sportler Duisburgs zu fördern, die sich leistungsmäßig orientieren und perspektivisch die Chance besitzen, in die nationale Spitze vorzudringen.


In jedem Jahr kommt dabei eine vierstellige Summe zur Ausschüttung, da neben dem Zinsertrag weitere Gelder durch Spenden von Privatpersonen und Zuschüsse des Stadtsportbundes Duisburg e.V. zur Verfügung gestellt wurden. Somit konnten seit der ersten Ausschüttung im Jahre 1994 knapp 280.000 € an Fördergeldern ausgeschüttet werden.

Das Antragsformular zum Download finden sie hier.

Die Satzung der Duisburger Jugendsportstiftung finden sie hier.

Die Antragsfristen und Ausschüttungskriterien der Duisburger Jugendsport Stiftung finden sie hier.

Ehrung Duisburger Jugendsportstiftung

Ehrung Duisburger Jugendsport-Stiftung

SSB verteilt Prämie von 9.500 € an talentierte Sportlerinnen und Sportler

Die Duisburger Jugendsport Stiftung, die treuhänderisch beim Stadtsportbund Duisburg verwaltet wird und die seinerzeit von der Thyssen AG gespendet Summe von 225.000 DM beinhaltet, verfolgt den Zweck, jugendliche Sportler Duisburgs zu fördern, die sich leistungsmäßig orientieren und perspektivisch die Chance besitzen, in die nationale Spitze vorzudringen. Der Mittel sind dabei allerdings begrenzt, weil in jedem Jahr jeweils nur der Zinsertrag des Geldes ausgeschüttet werden kann.

In diesem Jahr kommen dabei 9.500 € zur Ausschüttung, da neben dem Zinsertrag weitere Gelder durch Spenden der „Stiftung Gründerfamilie Wilhelm Grillo“, privater Spender und Zuschüsse des Stadtsportbundes Duisburg e.V. gewonnen werden konnten. Damit konnten nun seit der 1.Ausschüttung im Jahre 1994 knapp 260.000 € an Fördergeldern ausgeschüttet werden.

Nach den Richtlinien der Duisburger Jugendsport Stiftung, wo Einzelsportler, Mannschaften und Vereine mit besonders guter Jugendarbeit gefördert werden sollen, partizipieren in 2018 folgende Einzelsportler, Mannschaften und Vereine aus dieser Unterstützung, die die entsprechenden Vereine zweckgebunden zur Unterstützung der Sportler erhalten:

Einzelsportler

Tom Maaßen (WSV Niederrhein) - Kanu

Lara Mertins (Duisburger SV 98) - Schwimmen

Anneke Vortmeier (ASV Duisburg) - Leichtathletik

Laura Plüth (Club Raffelberg) - Hockey

Mannschaften

Club Raffelberg - Hockey

Bertasee Duisburg - Kanu Rennsportteam

SF Hamborn 07 - Schwimmteam

Für besonders gute und erfolgreiche Jugendarbeit erhalten in diesem Jahr folgende Vereine eine Sonderförderung:

ASC Duisburg - Wasserball

SRC Duisburg - Squash

1. BC Duisburg - Bowling

Die Ehrung der erfolgreichen Sportler fand am 14. Dezember im Rathaus der Stadt Duisburg statt. Oberbürgermeister Sören Link in Begleitung von Frau Dr. Monika Fehse, die die „Stiftung Gründerfamilie Wilhelm Grillo“ vertrat und dem Vorsitzenden des Stadtsportbundes Duisburg, Rainer Bischoff, übergaben die Geldprämien an die jeweiligen Vereine.

Satzung der Duisburger Jugendsport-Stiftung

Stand: März 1995
Präambel
§ 1 Name, Sitzung und Rechtsform der Stiftung
§ 2 Zweck der Stiftung
§ 3 Erhaltung des Stiftungsvermögens
§ 4 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
§ 5 Beirat
§ 6 Beschlußfassung durch den Beirat
§ 7 Aufgabe des Treuhänders
§ 8 Rechtsstellung der Begünstigten
§ 9 Auflösung der Stiftung
§ 10 Vermögensanfall
§ 11 Stellung des Finanzamtes

Präambel
Die Thyssen Stahl AG hat sich entschlossen, Jugendliche Duisburgs durch die Errichtung der
„Duisburger Jugensport-Stiftung”
zu fördern. Die Stiftung soll beim Stadtsportbund Duisburg e.V. als treuhänderische Stiftung geführt werden. Sie ist mit einem Anfangsvermögen in Höhe von 225.000,00 DM ausgestattet.
In Ausführung der mit der Stiftung verbundenen Auflagen vereinbaren Stifter und Treuhänder diese Satzung.
§ 1
Name, Sitzung und Rechtsform der Stiftung
1. Die „Duisburger Jugendsport-Stiftung” hat ihren Sitz in Duisburg.
2. Sie ist eine unselbständige Stiftung und wird vom Stadtsportbund Duisburg e.V. treuhänderisch verwaltet.
§ 2
Zweck der Stiftung
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck.
2. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung
3. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
4. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§ 3
Erhaltung des Stiftungsvermögens
1. Das Stiftungsvermögen besteht aus einem Anfangsbetrag in Höhe von 225.000,- DM
2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Dem Stiftungsvermögen wachsen die Zuwendungen Dritter zu, die dazu bestimmt sind.
§ 4
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
1. Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden.
2. Freie Rücklagen dürfen gebildet werden, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Beirat
1. Der Beirat ist das einzige Organ der Stiftung. Er besteht aus 7 Personen. Dem Beirat gehören an - der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
- 2 vom Stifter entsandte Personen
- je ein von der SPD und von der CDU benanntes Mitglied
des Sportausschusses der Stadt Duisburg
- der Sportdezernenten der Stadt Duisburg
- der Vorsitzende des Stadtsportbundes Duisburg e.V.
2. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. Der Beirat wählt aus seiner Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden für drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
3. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile zugewendet werden.
§ 6
Beschlußfassung durch den Beirat
1. Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen, um über die Ausschüttung der Stiftungserträge zu beraten. Der Stadtsportbund Duisburg e.V. macht Vorschläge, wem Zuschüsse gewährt werden sollen.
2. Der Beirat ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Aussschlag.
Beschlüsse über eine Änderung der Satzung und über die Auslösung der Stiftung bedürfen der Zustimmung aller Beiratsmitglieder.
3. Auch ohne Versammlung der Beiratsmitglieder ist ein Beschluß gültig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluß schriftlich erklärt hat.
§ 7
Aufgaben des Treuhänders
1. Der Treuhänder übernimmt die laufenden Geschäfte zur Verwaltung des Stiftungsvermögens und zur Mittelvergabe.
2. Der Treuhänder legt dem Beirat jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Tätigkeitsbericht für das Jahr vor. Der Bericht soll Angaben über die Anlage des Stiftungsvermögens und die Mittelvergabe enthalten.
§ 8
Rechtsstellung der Begünstigten
Der Beirat kann die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen.
§ 10
Vermögensanfall
Unbeschadet des sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Pflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Satzungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einzuholen.


Ausschüttungskriterien „Duisburger Jugendsport Stiftung”

1. Kreis der förderungswürdigen Sportler
1.1 Talentierte und bedürftige, jugendliche Sportler aus Duisburger Sportvereinen, die ihre Sportart, für die eine Förderung beantragt wird, in diesem Verein ausüben. Die Förderung gilt nur für olympische Sportarten. Förderungswürdig sind auch Mitglieder von Auswahlmannschaften der Verbände und deren Anwärter
1.2 Herausragende Jugendmannschaften
1.2.1 Sonderförderung von Jugendmannschaften, die die Qualifikationsnormen zur Teilnahme an der Endrunde zur Deutschen Meisterschaft erfüllt haben
1.2.2 Zusätzlich können jährlich mehrere Vereine eine Sonderprämie für besondere Verdienste in der Jugendarbeit erhalten
2 Möglichkeiten der Förderung
2.1 Hilfe bei der schulischen und beruflichen Ausbildung des Sportlers (z.B. Kostenübernahme Nachhilfe)
2.2 Beteiligung an den Kosten für den Einsatz von qualifizierten Trainern und Übungsleitern
2.3 Studien und Ausbildungsbeihilfen
2.4 Beihilfen zu Fahrt- und Verpflegungskosten für Training und sportliche Wettkämpfe
2.5 Beteiligung an den Kosten für eine optimale sportärztliche Betreuung
2.6 Hilfe bei der Beschaffung gezielter Sport- und Trainingsgeräte sowie persönlicher Ausrüstung
Die Hilfen der Duisburger Jugendsport Stiftung sollen nicht bisherige Hilfen ablösen, sondern gelten als ergänzende Hilfen mit der Absicht, eine möglichst schnelle, ausreichende und weitreichende wirksame Förderung zu gewährleisten.
Durch Mittel der Stiftung können auch weitere Aktivitäten wie Herstellung von Videofilmen, Honorarzahlungen für Spezialtrainer etc. unterstützt werden.
3 Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgelegt. Geldbeträge werden an den Verein des Sportlers als einheitliche Summe gezahlt. Der Verein ist dafür verantwortlich, daß die zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden eingesetzt werden.
4 Nachweispflicht
Der Verein muß die ordnungsgemäße, zweckgebundene Verwendung dem Stadtsportbund Duisburg e.V. nachweisen, der wiederum dem Beirat der Duisburger Jugendsport Stiftung Bericht erstattet.
5 Antragstellung
5.1 Anträge auf Förderung von talentierten und bedürftigen Sportlern können von Duisburger Sportvereinen, vom Stadtsportbund Duisburg sowie von den Mitgliedern des Beirates der Duisburger Jugendsport Stiftung gestellt werden.
5.2 Der Antrag wird formlos bis zum 30.09 eines jeden Jahres beim Stadtsportbund Duisburg eingereicht. Der Antrag soll neben persönlichen Daten des Sportlers Informationen über sportliche Erfolge, sportliche Perspektiven etc. enthalten. Darüber hinaus muß der Förderungsgrund (siehe Punkt 2) angegeben werden.
5.3 Die Anträge der Duisburger Sportvereine müssen dem jeweiligen Fachschaftsleiter des Stadtsportbundes zur Stellungnahme vorgelegt werden.
5.4 Der Vorstand des SSB berät über die Förderungswürdigkeit der Anträge und schlägt dem Beirat der Duisburger Jugendsport Stiftung die Förderungshöhe für jeden Sportler vor.
5.5 Der Beirat der Duisburger Jugendsport Stiftung entscheidet abschließend über die Förderungswürdig keit, sowie über die Höhe der Förderung.