Newsletter vom 02.06.2021 mit 4 News

 

Informationen zu den aktuellen Corona - Regelungen

Die neue CoronaSchVO des Landes NRW sieht abhängig von den Inzidenzwerten Öffnungen für den Sport vor. Im heutigen Newsletter geben wir Ihnen die Bestimmungen bekannt, die bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 50 (fünf Werktage unter 5I0) in Duisburg ab dem 04.06.2021 greifen:

Der Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!

1. Im Freien

1.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.2. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen jeden Alters
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

1.3. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.


2. Drinnen (incl. Fitnessstudios)

2.1. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 12 Personen
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt

2.2. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung unter Einhaltung des Mindestabstands
+ Negativtestnachweis erforderlich
+ einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
+ Hochintensives Ausdauertraining insbesondere Indoorcycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining ist untersagt

Beachte:
+ NEU! Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum. Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen zulässig
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind.

3. Rehabilitationssport (nach § 64) ist drinnen und draußen unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Für Angebote in geschlossenen Räumen ist ein Negativtestnachweis erforderlich.

4. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

5. Wettkampf und Training im Profisport drinnen und draußen ist erlaubt
+ geeignete Infektionsschutzkonzepte sind vorzulegen

6. Zuschauer
6.1. Im Freien
a) bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit bei Einhaltung des Mindestabstandes.
b) bis zu 1.000 Personen (max. 1/3 der Gesamtkapazität) ohne Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen, unter Einhaltung der Mindestabstände und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.
+ Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen

6.2. Drinnen
Bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Steh- und Sitzplätzen mit sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen. Auf den Sitzplätzen ist das Schachbrettmuster erlaubt.

7. Wettkampf- und Trainingsbetrieb drinnen und draußen für Bundes- und Landeskader in allen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15) ist erlaubt

8. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist erlaubt

9. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit Negativtestnachweis unter Einhaltung der Mindestabstände nutzbar

10. Schwimmen:

10.1. Der Betrieb von Schwimmbädern ist erlaubt.
+ nicht sportbezogene Infrastruktur darf genutzt werden
+ Negativtestnachweis ist erforderlich
+ die Anzahl gleichzeitig anwesender Gäste: eine Person pro sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche darf nicht überschritten werden.

10.2. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern (Gruppen à 20 Kinder) und Freibädern (Gruppen à 30 Kinder) sind erlaubt.

11. Testgültigkeit: die zertifizierten Tests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.

Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss. Ab 100 Personen muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden.

Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist,
+ ist der Betrieb im Außenbereich für Personen auch ohne Negativtestnachweis
+ im Innenbereich: Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten. EDie einfache Rückverfolgbarkeit muss gwährleistet sein. 

+ Durch die Öffnung der Gemeinschaftsräume können auch Vereinsheime ohne öffentliche Gastronomie unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder öffnen.

Sporthallenöffnung ab 07. Juni 2021

Ab Montag, den 07.06.2021 sind die Sporthallen in Duisburg grundsätzlich wieder für den Vereissport nutzbar. Bitte achten Sie auf die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregelungen. Hier finden Sie die abgestimmte Handlungsempfehlung zur Nutzung der Sporthallen!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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