Newsletter vom 27.05.2021 mit 4 News
Informationen zu den aktuellen Corona - Regelungen
Die neue CoronaSchVO des Landes NRW sieht abhängig von den Inzidenzwerten Öffnungen für den Sport vor. Im heutigen Newsletter geben wir Ihnen die Bestimmungen bekannt, die bei einem stabilen Inzidenzwert von unter 100 (fünf Werktage unter 100) in Duisburg ab dem 28.05.2021 greifen:
Der Freizeit-, Amateur- und Profisportbetrieb einschließlich Wettkampf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig!
1. Unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen ist der Sport ohne Mindestabstand auf und außerhalb von Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt:
1.1. beliebig viele Personen aus einem Hausstand
1.2. beliebig viele Personen aus zwei Hausständen zzgl. weiterer immunisierter Personen aus weiteren Hausständen
1.3. immunisierte Personen ohne Begrenzung der Anzahl
1.4. in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
+ kein Negativtestnachweis des Aufsichtspersonal notwendig
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
2. in Gruppen bis zu 25 Personen ohne Altersbeschränkung die Ausübung von kontaktfreiem Sport
+ kein Negtivtestnachweis eines negativen Tests des Aufsichtspersonal notwendig
+ Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt
Beachte:
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
3. Rehabilitationssport (nach § 64) ist drinnen und draußen unter Beachtung des Mindestabstandes erlaubt. Für Angebote in geschlossenen Räumen ist ein Negativtestnachweis erforderlich.
4. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
5. Wettkampf und Training im Profisport drinnen und draußen ist erlaubt
+ geeignete Infektionsschutzkonzepte sind vorzulegen
6. Der Zutritt von Zuschauer*innen zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist erlaubt:
a) bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergstellter einfacher Rückverfolgbarkeit bei Einhaltung des Mindestabstandes.
b) bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- und Stehplätzen, unter Einhaltung der Mindstabstände und sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit (Sitzplan, namentliche Erfassung).
+ Genesene und Geimpfte werden mitgezählt, müssen aber keinen Test nachweisen
7. Wettkampf- und Trainingsbetrieb drinnen und draußen für Bundes- und Landeskader in allen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15) ist erlaubt
8. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen ist erlaubt
9. Minigolfanlagen unter freiem Himmel sind für Besucher*innen mit Negativtestnachweis unter Einhaltung der Mindestabstände nutzbar
10. Schwimmen:
10.1. Freibäder dürfen auch für Personen mit Negativtestnachweis zum Zwecke der Sportausübung geöffnet werden: für 25 junge Menschen bis einschließlich 18 Jahren zzgl. zwei Aufsichts-/Ausbildungspersonen bzw. 25 Personen kontaktfrei. Die Nutzung von Liegewiesen, Wellnessbereichen etc. ist untersagt, Duschen und Umkleidekabinen dürfen genutzt werden.
10.2. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse in Hallenbädern (Gruppen à10 Kinder) und Freibädern (Gruppen à 20 Kinder) sind erlaubt. Umkleide und Duschen dürfen genutzt werden.
11. Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang ist auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
Bei der Öffnung der Sportanlagen ist weiterhin zu beachten:
+ Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
+ Toiletten dürfen geöffnet werden
+ Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg ebenfalls geöffnet werden für
• pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
• Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
• Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
• Durchführung von Verwaltungsarbeiten
Versammlungen und Sitzungen:
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss. Ab 100 Personen muss ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt werden.
Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist,
+ ist der Betrieb nur im Außenbereich für Personen mit Negativtestnachweis; Gästen muss ein Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Die Mindestabstandsregelungen sind einzuhalten.
+ ist der Außer-Haus-Verkauf (Abverkauf) von Speisen und Getränken zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten werden.
Zu diesem Zweck darf die Sportanlage geöffnet werden.
Schulung für Duisburger Sportvereine für die Unterweisung zur Durchführung der "Begleiteten Selbsttest"
KLeine Korrektur zum Newsletter vom 26.05.2021: Diese Unterweisung bietet der Stadtsportbund Duisburg den Duisburger Sportvereinen am kommenden Dienstag, den 01. Juni 2021 sowie am Mittwoch, den 02. Juni 2021 an! (Wie es in der Anmeldung auch geschrieben war)
Die Ausschreibung und Anmeldung finden Sie hier!
Sportgutscheine 2021/22
Sie möchten nach dem Sommer wieder mehr Nachwuchs für den Sport in Ihrem Verein begeistern? Dann nehmen Sie mit ihren Vereinsangeboten an der Aktion der Sportgutscheine teil und ermöglichen Sie den zukünftigen Erstklässlern ein kostenfreies Mitgliedsjahr in Ihrem Sportverein. Für jedes Kind, dass mit Sportgutschein neu in Ihrem Verein aufgenommen wird, erstatten wir Ihnen 75 Euro.Sportvereine, die mitmachen möchten, finden hier weitere Informationen und den Teilnahmebogen, der noch bis spätestens zum 15. Juni beim Stadtsportbund Duisburg eingereicht werden kann.
Hallennutzung in den Ferien
Nach vielen Gesprächen mit DuisburgSport und dem IMD konnte der Stadtsportbund Duisburg erreichen, dass die Sporthallen in den Ferien nicht nur für das Training des Wettkampfsportes, sondern auch für den Breietnsport geöffnet werden.
Hier finden Sie das Schreiben von DuisburgSport für die Sommerferien! Bitte beachten Sie die Fristen zur Beantragung!
Bleiben Sie gesund!
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208
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