Newsletter vom 11.05.2021 mit 1 News
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Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Aufgrund einiger Nachfragen versuchen wir die Lockerungen für Geimpfte und Genesene und deren Auswirkungen für den Sport deutlicher zu erläutern.
Diese Lockerungen für Geimpfte und Genesene gelten ausschließlich für diesen Personenkreis:
Personen, die
+ eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
+ ein positives Testergebnis der Labordiagnostik vorweisen können (Genesung), das mindestens 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt oder
+ ein positives Testergebnis (Genesung) nach 6 Monaten in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID 19 (Nachweismöglichkeiten s.u.)
Für Geimpfte und Genesene ist erlaubt:
• für geimpfte und genesene Erwachsene ist der kontaktlose Individualsport im Freien ohne Beschränkung der Personenzahl erlaubt.
• für geimpfte und genesene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der kontaktlose Sport im Freien ohne Beschränkung der Gruppengröße erlaubt
• für geimpftes und genesenes Aufsichtspersonal bei Kindergruppen entfällt die Vorlage des negativen Tests
Bitte beachten:
Ebenso wie bei privaten Zusammenkünften an denen andere als geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gelten geimpfte Personen und genesene Personen nicht als weitere Person! D.h. eine Kombination aus den bekannten zur Zeit geltenden Regeln und Geimpften und Genesenen ist möglich!
Beispiel: Kontaktloser Individualsport ist in der Gruppe bis max. fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt! Kommen geimpfte oder genesene Kinder dazu, zählen diese nicht zur Gruppengröße von fünf Kinder. D.h. zu den fünf nicht geimpften oder nicht genesenen Kinder können beispielsweise zwei weitere geimpfte bzw. genesene Kinder hinzukommen, ohne als weitere Kinder zu gelten. Somit dürfen in diesem Beispiel 7 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres kontaktlosen Sport im Freien treiben.
Zur Erläuterung der Nachweispflicht für Genesene schreibt das Ministerium:
"...Als Genesen gilt eine Person mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Der Nachweis kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann zum einen das schriftliche Laborergebnis sein. Ferner ergibt sich die Tatsache einer Positivtestung mit den relevanten Angaben aus der amtlichen Quarantäneanordnung…"
Für alle Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis gehören, gelten weiter die Regelung des Infektionsschutzgesetzes und der CoronaSchVO des Landes NRW. S.a. Informationen des Stadtsportbundes Duisburg e.V. 20/21.
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Bleiben Sie gesund!
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
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