Newsletter vom 03.05.2021 mit 3 News
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Erleichterungen für Geimpfte und Genesene - auch für Trainer im Sportverein
Die neue CoronaSchVO (gültig ab 3. Mai bis 14. Mai 2021) sieht vor, dass eine nachgewiesene Immunisierung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichgestellt ist. Dies bedeutet, dass Personen, die
+ eine vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 oder
+ ein positives Testergebnis der Labordiagnostik vorweisen können (Genesung), das mindestens 28 Tage sowie max. 6 Monate zurückliegt oder
+ ein positives Testergebnis (Genesung) nach 6 Monaten in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung einer Impfstoffdosis gegen COVID 19
vorweisen können, Gruppen bis zu fünf Kindern bis 14 Jahren im Freien auch ohne das Vorweisen des aktuellen negativen Tests zum Sport anleiten dürfen.
CoronaSchVO - ein Nachtrag zur Durchführung von Sitzungen
Weiterhin dürfen Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen unter Einhaltung der Vorschriften der CoronSchVO §13 durchgeführt werden:
a) mit bis zu 20 Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können
b) mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Anzeige bei den zuständigen Behörden, wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 14. Mai 2021, in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss
Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen sind selbstverständlich anzuwenden und einzuhalten!
Vereinsberatung im Stadtsportbund Duisburg
Eine der Kernaufgaben des Stadtsportbundes Duisburg, die Vereinsberatung, kann auch in diesem Jahr mit den qualitativ hochwertigen Instrumenten des Landessportbundes NRW angereicht bzw. ergänzt werden.
Neben den seit vielen Jahren durch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle durchgeführten Vereinsberatungen, ob telefonisch oder die zahlreichen Termine vor Ort in den Vereinen, kann der SSB nun auch direkt auf das Team von fachkompetenten, qualifizierten[nbsp]und autorisierten Berater*innen und Moderator*innen des Landessportbunde NRW zurückgreifen.
Rufen Sie den Stadtsportbund Duisburg einfach an, Tel. 0203/3000 811 oder nutzen Sie die weiteren Informationen und das Anmeldeformular für die speziellen Maßnahmen der Vereinsberatung!
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208
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