Newsletter vom 26.04.2021 mit 1 News

[nbsp]

Informationen zu den aktuellen Corona - Regelungen

Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in Duisburg (drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten) greifen die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Wichtig ist aber: Wenn die CorSchVO NRW härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich.

Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus dem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln) sowie den Allgemeinverfügungen der Stadt Duisburg:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Hierzu zählen auch Minigolfanlagen.

Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten unter freiem Himmel
•[nbsp][nbsp] [nbsp]allein
•[nbsp][nbsp] [nbsp]zu zweit oder
•[nbsp][nbsp] [nbsp]mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen auf Sportanlagen von höchstens fünf Kindern durchführen. Anleitungspersonen müssen einen zertifizierten negativen Schnelltest (Testzentrum) vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Toiletten dürfen geöffnet werden.

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Zugelassen ist ebenfalls der Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Angehörige der Bundes- und Landeskader bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Unzulässig ist das Training an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U 18, U17, U 16, U15)!

•[nbsp][nbsp] [nbsp]Reitsport: Das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen ist zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Für alle Maßnahmen der Sportausübung gilt:
•[nbsp][nbsp] [nbsp]die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen;
•[nbsp][nbsp] [nbsp]die Sportstätte darf nur von Personen für den Trainingsbetrieb betreten werden;
•[nbsp][nbsp] [nbsp]ein angemessenes Schutz- und Hygienekonzept muss vorhanden sein.
•[nbsp][nbsp] [nbsp]die einfache Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein

Nach Rücksprache mit DuisburgSport und dem Ordnungsamt dürfen Sportanlagen der Vereine in Duisburg ebenfalls geöffnet werden für

•[nbsp][nbsp] [nbsp]pflegerische Sport- und Grünflächenarbeiten
•[nbsp][nbsp] [nbsp]Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.
•[nbsp][nbsp] [nbsp]Sicherung des (Sport)Equipments, z.B. Kranen der Segelboote
•[nbsp][nbsp] [nbsp]Durchführung von Verwaltungsarbeiten

Gastronomie: wenn das Vereinslokal eine öffentliche Gastronomie ist, ist der Außer-Haus-Verkauf (Abverkauf) von Speisen und Getränken zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten werden. Der Abverkauf ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr unzulässig. (Lieferservice hingegen ist erlaubt)
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden, untersagt.
Zu diesem Zweck darf die Sportanlage geöffnet werden.

Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.


Positiv ist festzuhalten, dass die Privilegierung für den Sport in Gruppen für Kinder bis 14 Jahre wenigstens nicht ganz weggefallen ist, selbst bei den sehr hohen Inzidenzwerten in Duisburg. Aber die beschriebene Regelung geht aus unserer Sicht erstens an der Wirklichkeit von Sportvereinen und zweitens am natürlichen Bewegungsverhalten von Kindern vorbei. Ob für Gruppen von 5 Kindern der geforderte Aufwand (Kontaktnachverfolgung, Einlassregelung, tagesaktuell getesteter Übungsleiter) für Sportvereine leistbar ist, sei dahingestellt.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

Diese E-Mail sowie angehängte Anlagen sind vertraulich und nur für die benannte Person oder Firma bestimmt. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlicherweise erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und entfernen Sie die E-Mail nebst Anlagen von Ihrem System. Vielen Dank.
This e-mail and any files transmitted with it are confidential and intended solely for the use of the individual or company to whom they are addressed. If you have received this e-mail in error, please notify us immediately at Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! and delete this e-mail including all attachments from your system. Thank you.

Sie wollen den Newsletter des Stadtsportbund Duisburg nicht weiter erhalten? Dann können Sie das Abonnement hier kündigen.