Newsletter vom 28.03.2021 mit 4 News
CoronaSchutzVO - die Regelungen für Duisburg ab dem 29.03.2021
Das Land NRW hat für die Stadt Duisburg die Corona-Notbremse angeordnet. In ihrer daraufhin erstellten Allgemeinverfügung gibt die Stadt[nbsp] Duisburg u.a. folgende Regelungen bekannt:
Kontaktbeschränkung:
Es darf sich nur der eigene Hausstand (ohne Personenbegrenzung) mit höchstens einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand treffen, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt werden. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.
Lediglich zu Ostern, also in der Zeit vom 1. April bis einschließlich 5. April, dürfen auch Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen zusammentreffen. Auch hier werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.
Sport:
Freizeit- und Amateursport ist unter freiem Himmel bei Einhaltung der oben genannten Kontaktbeschränkung zulässig. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnelltests können auch Gruppen von bis zu höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zusammen Sport (auch Kontaktsport) treiben.
Daraus ergibt sich für den Sport in Duisburg:
Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten folgende Ausnahmen. Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)
1. Personen allein
2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
3. Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sonderfall Ostern (1.-5. April 2021) s.o.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
II. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Schnelltest durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
III. Allgemeine Hinweise
Zwischen allen o. g. genannten Einzelpersonen und Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.
Die Regeln für das Training von Kadersportler*innen bestehen unverändert fort.
IV. Schwimmausbildung (wenn die Bäder geöffnet sind)
§ 7 (1) Nr. 7 erlaubt zusätzlich „Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchsten fünf Kindern.“
Abschließend erinnern wir an die Verantwortung der Sportvereine für die Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften!
Hier kommen Sie zur Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg!
Hier kommen Sie zur aktuellen CoronaSchVO!
Osterspecial bei #trotzdemSPORT
Es geht weiter mit motivierenden Aktion #trotzdemSPORT!!! Der LSB NRW hat tolle neue Bewegungsangebote und Preisgelder für die Sportvereine, damit auch an den Ostertagen Abwechslung garantiert ist:
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• Ostereier-Suche im Sportverein
• Oster-Familien-Kibaz über die Teamfit App
• #EASTERMOVE CHALLENGE
• OSTER ACTIONBOUND
Alle Informationen zu den einzelnen Programmen und Gewinnchancen sowie das Antragsformular für die Ostereier-Suche finden Sie[nbsp]hier!
Neue integrative Fortbildung: Sprache und Bewegung
Am 24.04.2021 findet eine digitale Tagesveranstaltung zum Thema Sprache und Bewegung statt. Sprache lernen braucht Bewegung – das ist wissenschaftlich erwiesen und gilt nicht nur für das Erlernen der eigenen Muttersprache, sondern auch jeder neuen Sprache. Wie kann Sport genutzt werden, um vor allem neu zugewanderte Menschen beim Spracherwerb zu unterstützen? Welche Rolle können Übungsleitungen übernehmen und wie können sie sinnvoll unterstützt werden? In diesem Lehrgang werden Anwendungsbezüge zur Gestaltung von Sportangeboten mit sprachlich und kulturell unterschiedlichen Gruppen hergestellt. Anhand praktischer Übungen wird gezeigt, welche Möglichkeiten des sprachfördernden Verhaltens es bei der Durchführung sportlicher Angebote gibt und wie Sprache und Bewegung miteinander verknüpft werden können. Weiter Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.[nbsp]
Soforthilfe Sport
Seit dem 16.03.2021 kann die Soforthilfe Sport für die Monate April, Mai und Juni beantragt werden. Das Land NRW hat die Soforthilfe Sport nochmals verlängert und weitere 5 Milllionen Euro zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind alle NRW-Sportvereine, die Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des LSB NRW sind, aber auch Stadt- und Kreissportbünde, Stadt- und Gemeindessportverbände, Dachverbände mit ihren Landesteilverbänden oder Fachverbände als Mitgliedsorganisation des LSB NRW - nicht aber Bezirke, Gaue etc..
Hier kommen Sie zu weiteren Informationen!
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Bleiben Sie gesund!
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208
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