Newsletter vom 04.03.2021 mit 5 News
Pink gegen Rassismus
Die Aktion „Pink gegen Rassismus“ startet nach einem erfolgreichen Pilotprojekt 2020 in das zweite Aktionsjahr. In diesem Jahr beteiligen sich weitere 1800 Sportler*innen an der Aktion. Was eine herausragende Solidaritätsbekundung des Duisburger Sports gegen Rassismus ist.
Neben den pinken Vereinsaktionen findet in den Internationalen Wochen gegen Rassismus (15.03-28.03.) ein digitales Programm für Jung und Alt statt. Auf der Homepage www.pinkgegenrassismus.de gibt es weitere Informationen, sowie die Anmeldemöglichkeiten zu den unterschiedlichen Veranstaltungen. Hier geht es zum Flyer.
Motorisches Grundlagentraining für Kinder – Vereine gesucht!
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"Schon Profil gezeigt?"
Sich der eigenen Angebote und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit bewusstmachen, sowie Potentiale erkennen und nutzen: Das ist die Aufgabe des Projektes „Zeig‘ dein Profil!“ Sie haben Lust sich auf das spannende Projekt einzulassen? Gerne führen wir die Selbstanalyse kostenfrei und direkt bei Ihnen vor Ort durch. Aktuell ist aber auch eine digitale Umsetzung möglich.
Im letzten Jahr sind aus dem Projekt tolle Folgemaßnahmen entstanden, die zum Großteil sogar über Fördergelder finanziert werden konnten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Isabelle Königs (0203 / 3000-818, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Neue Informationen zum Thema Transparenzregister
Der DOSB hat neue Informationen zum Transparenzsregister übermittelt. Er hat Ende 2019 erreicht, dass das Bundesministerium der Finanzen für gemeinnützige Vereine der Möglichkeit einer Gebührenbefreiung auf Antrag zugestimmt hat. Diese Regelung galt ab dem 1. Januar 2020. Eine rückwirkende Befreiung war ebenso wenig erreichbar wie eine generelle Befreiung ohne Antragstellung. Somit ist der Bundesanzeiger Verlag berechtigt, die Gebühren für die Jahre 2018 und 2019 über jeweils 2,50 Euro zu erheben. Auch der z.T. geltend gemachten halben Jahresgebühr für 2017 kann nicht die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden, da für diese Gebühr – abweichend von § 195 BGB – eine vierjährige Verjährungsfrist gilt (§ 13 Absatz 3 Satz 2 BGebG).
Der LSB NRW stellt die FAQs zum Thema Transparenzregister auf VIBSS.de zur Verfügung!
Beweg.dich@home
Wir machen weiter bis zum 30. März 2021. Hineinschauen und mitmachen in unserem Online-Bewegungsangebot: www.ssb-duisburg.de!
Bleiben Sie gesund!Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow
Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208
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