Newsletter vom 19.02.2021 mit 3 News

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CoronaSchutzverordnung ab 22.02.2021 - Neuerungen für den Sport

Überraschend hat es in der heute Nachmittag erschienenen und ab kommenden Montag (22.02.2021 - gültig bis 07.03.2021) geltenden Coronaschutzverordnung Änderungen für den Sport gegeben. Im Folgenden möchten wir Ihnen diese kurz darstellen:

1. Sportfreianlagen können ab 22.02.2021 geöffnet werden!

Die ab dem 22.02.2021 geltende Coronaschutzverordnung untersagt im § 9 (1) grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen etc. Sie schafft aber neue Ausnahmen:
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1. a): „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“
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Das heißt:
• Alle ungedeckten Sportanlagen können grundsätzlich geöffnet werden.
• Auf diesen Sportanlagen können Einzelpersonen oder zwei Personen zusammen oder mehr als zwei Personen aus einem Hausstand ohne Abstandsgebot Sport betreiben.
• Zwischen den sich so bildenden Paaren und Einzelsportler*innen, bzw. zwischen sich so bildenden Paaren und Gruppen bzw. zwischen sich so bildenden Gruppen und Einzelsportler*innen bzw. zwischen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicherheitsabstand von 5 Metern einzuhalten.
• Eine Anleitung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist möglich.
!! Angeleitetes Gruppentraining ist nicht erlaubt!!

Verantwortlichkeit: Die für die Sportstätten Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist!
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1. b): „… der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie Übungs- und Leistungsnachweisen …“
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Neu ist hier die Erlaubnis der Schwimmbadnutzung für Vorbereitung und Abnahme berufsbezogener Prüfungen und sowie Übungs- und Leistungsnachweise (z. B. für Rettungsschwimmer).
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1. c): „… das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren …“
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Neu ist hier die Ausdehnung auf die Landeskader, alle Sportartentypen und die verbandszertifizierten Leistungszentren.
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1. d): Abweichend (…) ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.
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Neu ist hier die Klarstellung, dass die Ausnahme auch für den Bereich Indoor, also Reithallen gilt.

Hier kommen Sie zur Coronaschutzverordnung (gültig ab 22.02.2021)

Am Montag wird der Stadtsportbund Duisburg den Kontakt mit der Stadt Duisburg suchen bzw. intensivieren. Ergeben sich dann spezifische Regelungen für die Stadt Duisburg werden wir Sie umgehend darüber informieren!

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Town [&] Country Stiftungspreis

Sportvereine, die ein besonderes Projekt zur Förderung von digitalen Lernhilfen, von gemeinnützig organisierter Nachhilfe und von sportlichen Projekten bis hin zu mentalen Trainings für Schüler im Jahr[nbsp] 2020 durchgeführt haben, können sich bewerben. Machen Sie einfach mit! Hier kommen Sie zum Anschreiben (an das Duisburger Jugendamt) und weiteren Informationen!

Beweg.dich@home

Wir machen weiter bis zum 30. März 2021. Hineinschauen und mitmachen in unserem Online-Bewegungsangebot: www.ssb-duisburg.de!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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