Newsletter vom 23.10.2020 mit 1 News

Allgemeinverfügung der Stadt vom 21.10.2020 trifft den Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine - Erläuterungen

Leider können wir Ihnen erst heute erläuternde Informationen zur Allgemeinverfügung vom 21.10.2020 zukommen lassen, da uns die Fragen, die wir aus Ihren Mails und Anrufen abgeleitet haben, durch die Stadt nicht zeitnah beantwortet werden konnten.

Wir alle sind aufgefordert bei allen Vereinsmitgliedern nachdrücklich dafür zu werben, dass die Einhaltung der Vorgaben jeden Einzelnen unserer Sportler schützt und hilft, die gemeinschaftlichen Anstrengungen die Pandemie[nbsp] zu bekämpfen, zu unterstützen. Das Unterlaufen der Allgemeinverfügung, z.B. durch die Verlegung der Austragungsorte - ähnlich wie man es von privaten Feiern gehört hat - trägt nicht zur Eindämmung der Pandemie bei!

Hier die einzelnen Erläuterungen:

+ Gültigkeit: die Allgemeinverfügung ist bis zum 31.10.2020 gültig!

+ Kontaktsport: ist in Sporthallen und im Freien sowohl im Training als auch im Wettkampfbetrieb untersagt!

+ Kontaktloser Sport: ist in den Sporthallen und im Freien erlaubt!

+ angepasste kontaktlose Trainingssituation: 1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten!

+ Gruppengröße beim kontaktlosen Sport: pro Sportler*in müssen 7 qm zur Verfügung stehen!

+ Stützpunkttraining: nur kontaktloses Training erlaubt!

+ Öffentliche Sporthallen: sind geöffnet für die Durchführung des kontaktlosen Sports unter Einhaltung der bekannten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen!

+ Private Sporthallen: können für Kontaktsport geöffnet bleiben! Die Empfehlung der Stadt ist, sich der Allgemeinverfügung anzuschließen und nur kontaktlosen Sport zu betreiben!

+ Vereinseigene Fitnesstudios: bleiben geöffnet!

+ Bäder: bleiben geöffnet!

+ Nutzung von Dusch- und Umkleideräumen: die Stadt spricht die Empfehlung aus, diese nicht zu nutzen. Bei Nutzung gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen!

+ Nutzung von Toiletten: ist erlaubt!

* Auswärtsspiele: in Städten, in denen der Kontaktsport nicht verboten ist, dürfen die Mannschaften zum Spiel antreten.

+ Zuschauer: sind beim Training nicht erlaubt!


Hier kommen Sie zu den aktuellen Pressemitteilungen des Stadtsportbundes Duisburg e.V. zum Thema, auch für die Sonderregelung des Spitzensports in Duisburg, die wir nach langen Diskussionen mit der Stadt erreichen konnten!

Der Stadtsportbund bleibt in Gesprächen mit der Stadt, um weitere Details oder Veränderungen frühzeitig zu besprechen![nbsp]

Bleiben Sie Gesund!
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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