Newsletter vom 07.05.2020 mit 4 News


Wiederaufnahme des Sportbetriebes

Am 6. Mai haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse zur Öffnung des Sportbetriebs geeinigt. Ministerpräsident Armin Laschet hat für diese Beschlüsse einen konkreten Zeitrahmen als Richtgröße für NRW erstellt.
Der SSB Duisburg freut sich über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den Duisburger Sportvereinen, sagt aber auch, dass die Vereine die Wiederaufnahme ihres eigenen Trainingsbetriebs sorgsam planen und nicht hektisch möglichst schnell wieder in das Training einsteigen sollen. Generell hat das Land folgende Spielregeln aufgestellt:

Ab[nbsp]Donnerstag, 7. Mai 2020
ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab Montag, 11. Mai 2020
ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Freibäder dürfen ab 20. Mai
unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Ab Samstag, 30. Mai 2020
soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

Information der Stadt Duisburg - DuisburgSport teilt mit

"Liebe Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
aufgrund des Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz vom 06.05.2020 ist die Sperrung der Freiluftsportanlagen [nbsp]für den individuellen Trainingsbetrieb und unter Einhaltung der gültigen Hygenie- und Abstandsvorschriften ab sofort wieder aufgehoben.
Die Öffnung der Freiluftsportanlagen gilt bis auf Weiteres nicht für die Umkleide-, Wasch- und weiteren Räumlichkeiten innerhalb der Sportstätte. Diese bleiben weiterhin geschlossen. Die Überwachung bzw. Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften obliegt dem jeweiligen Verein."

Mit freundlichen Grüßen
DuisburgSport

FAQ des Landessportbundes NRW

Verschiedene Fragestellungen rund um den Sportverein im Zusammenhang zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes beantwortet der LSB NRW auf seiner Webseite
+ mit einer FAQ-Liste,
+ den Konzepten der Spitzensportverbände zur Wiederaufnahme,
+ Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen,
+ aktuelle Coronaschutzverordnung,
+ Leitplanken des DOSB,
Die Informationen werden laufend aktualisiert. Hier kommen Sie zu den Informationen
!

Ausführungsbedingungen der Staatskanzlei

Staatssekretärin Andrea Milz teilte in einer Pressekonferenz um 15.30 Uhr mit, dass weitere Ausführungsbestimmungen durch die Staatskanzlei erarbeitet und im Laufe des morgigen Freitag Nachmittag veröffentlicht werden.

Wir halten Sie mit gesicherten Informationen auch auf unserer Internetseite auf dem Laufenden!!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Christoph Gehrt-Butry
Stellv. Geschäftsführer
Stadtsportbund Duisburg e.V.
Bertaallee 8b, 47055 Duisburg -Germany
www.ssb-duisburg.de
Tel.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 813 - Fax.: +49 ( 0 ) 203 30 00 - 888
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Vorstand/Board: Susanne Hering, Karl-Heinz Dinter, Hans-Joachim Gossow

Sitz/Registered Office: Duisburg - Vereinsregister des AmtsgerichtsVR 1397
Ust-Id: DE 119554323 - ST.-Nr. 109/5970/0208

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