Für das Landesprogramm stellt die Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet diese auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Anträge sind seit dem 10.02.2025 möglich! Sie werden über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt! - Achtung - Windhindprinzip!
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 durchgeführt werden bzw. wurden.
Aufgrund der zahlreichen Anträge, die bisher eingegangen sind , sind nur noch Anträge für den Schwerpunkt Inklusion möglich!
Alle weiteren Informationen finden Sie hier!